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Führerschein umtauschen 2025/2026:
Alles zum Pflichtumtausch
30.01.2026

Der Führerschein-Pflichtumtausch betrifft Millionen Autofahrer in Deutschland. Bis 2033 müssen alle alten Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige: Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und was passiert, wenn Sie die Frist versäumen.
Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie schreibt vor, dass alle Führerscheine innerhalb der EU ein einheitliches, fälschungssicheres Format erhalten müssen. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen und Fälschungen zu erschweren. Dabei werden das Passfoto und die Personendaten regelmäßig aktualisiert. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder alte Scheckkarte: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise umgetauscht werden.
Die aktuelle Frist zum 19. Januar 2026 betrifft alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Das sind die ersten Scheckkartenführerscheine ohne Ablaufdatum. Nach diesem Stichtag werden diese Dokumente ungültig. Wer noch einen älteren Papierführerschein besitzt und nach 1971 geboren wurde, hätte diesen bereits bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen.

Führerschein-Umtauschen – Diese Fristen gelten
Die Umtauschfristen sind gestaffelt und richten sich entweder nach Ihrem Geburtsjahr (bei Papierführerscheinen) oder nach dem Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen). So werden die Behörden nicht überfordert und es kommt nicht zu langen Wartezeiten.
Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998)
Bei Papierführerscheinen (grau oder rosa) richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr:
| Geburtsjahr des Inhabers | Umtausch bis spätestens |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 (abgelaufen) |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 (abgelaufen) |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 (abgelaufen) |
| 1971 bis 1998 | 19. Januar 2025 (abgelaufen) |
Kartenführerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999)
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtausch bis spätestens |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Das Geburtsjahr ist nur bei Papierführerscheinen (ausgestellt bis 31.12.1998) relevant. Wenn Sie einen solchen Führerschein besitzen und nach 1953 geboren wurden, ist Ihre Umtauschfrist bereits abgelaufen. Sie sollten den Umtausch schnellstmöglich nachholen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit, unabhängig davon, wann ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die unmittelbaren Folgen sind überschaubar: Es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen; Sie dürfen also weiterhin Auto fahren. Allerdings kann ein abgelaufener Führerschein im Ausland zu erheblichen Problemen führen, da ausländische Behörden möglicherweise nicht anerkennen, dass Ihre Fahrerlaubnis trotz ungültigem Dokument noch gültig ist.
Den Umtausch können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes beantragen. In vielen Städten ist dies auch in Bürgerämtern möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir dringend, vorab einen Termin zu vereinbaren. Besonders vor den Stichtagen sind die Behörden oft stark ausgelastet.
Benötigte Unterlagen für den Führerscheinumtausch
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren aktuellen Führerschein (grauer Lappen, rosa Pappe oder alte Scheckkarte)
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Achtung: Für Führerscheine ist weiterhin ein Papierfoto nötig, digitale Übermittlungen von Passämtern sind hier oft noch nicht möglich. Zudem darf das Passfoto nicht älter als 6 Monate sein)
Nein! Der Führerscheinumtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Sie müssen weder eine Fahrprüfung ablegen noch ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Es sind keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstigen Prüfungen erforderlich. Ihre einmal erworbene Fahrerlaubnis bleibt vollständig bestehen.
Ja, für den Motorradführerschein gelten exakt dieselben Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein. Beide sind auf einem gemeinsamen Dokument eingetragen. Der neue EU-Führerschein ist dann ebenfalls 15 Jahre gültig. Auch hier gilt: Für die Verlängerung ist keine erneute Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erforderlich.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist 15 Jahre lang gültig. Danach muss das Dokument erneut ausgetauscht werden. Auch dann handelt es sich wieder um einen reinen Verwaltungsakt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Durch die regelmäßige Erneuerung bleiben Passfoto und Personendaten aktuell, was die Fälschungssicherheit erhöht.
Alle Ihre erworbenen Fahrerlaubnisklassen bleiben beim Umtausch vollständig erhalten. Die alten Führerscheinklassen werden gemäß Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in die entsprechenden neuen EU-Klassen umgeschrieben. Sie verlieren durch den Umtausch keine Rechte. Ihr neuer Führerschein dokumentiert alle Fahrzeugklassen, die Sie fahren dürfen.
Die Kosten für den Führerscheinumtausch setzen sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsgebühr: 25,30 Euro (gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)
Biometrisches Passfoto: ca. 6 bis 15 Euro (je nach Anbieter)
Optional: Direktversand per Post: 5,10 Euro
Insgesamt sollten Sie mit Kosten zwischen 25 und 35 Euro rechnen.
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.



